Zollbestimmungen für Waren aus den Kanaren
Die Kanarischen Inseln gehören laut Deutschen und Europäischen Gesetzen nicht zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft. Dadurch unterliegen die Einfuhren aus den Kanarischen Inseln nach Deutschland (und den Rest der EU) den Zollbestimmungen für Einfuhren aus Drittländern.
Freigrenzen für die Einfuhr von Reisemitbringseln von den Kanaren
Als Reisemitbringsel gelten die Waren, die der Reisende für den eigenen Verbrauch beziehungsweise als Geschenk für andere mitnimmt. Die Zollbestimmungen setzen vorraus das mitgebrachten Waren keinesfalls für einen gewerbliche Zweck bestimmt sein dürfen. Ausserdem gelten als Reisemitbringsel für den Zoll nur die Waren die der Reisende direkt mit sich führt. Gegenstände die z.B. mit der Post vorausgeschickt werden fallen nicht unter diese.
Für diese Einfuhren gelten folgende Freigrenzen beim Zoll
Freigrenze beim Zoll für Tabak
An Tabakwahren dürfen von den Kanaren, 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren steuerfrei eingeführt werden.
Freigrenze beim Zoll für Alkohol
Von den Kanarischen Inseln dürfen 1 Liter Spirituosen von mehr als 22 % (z.B ein Liter Rum) oder 2 Liter alkoholische Getränke von maximal 22 % oder 4 Liter nicht schäumende Weine oder 16 Liter Bier steuerfrei in Deutschland eingeführt werden.
Freigrenze beim Zoll für weitere Waren
Für weitere Waren die von den Kanarischen Inseln nach Deutschland eingeführt werden wollen gilt die Grenze des maximalen Warenwertes beim Zoll von 430 Eu pro Person.
Dabei sollte darauf geachtete werden das sich diese Freigrenze nicht summieren lässt. D.h ein Ehepaar kauft auf den Kanaren eine Videokamera für 500 Eu. Diese wird nur einem der beiden zugeordnet und man muss diese anmelden. Ausserdem wird die Einfuhrsteuer auf den Gesamtbetrag des Objektes erhoben und nicht auf den Betrag der die Freigrenze überschreitet.
(alle Angaben ohne Gewähr)